Ausländische Studienbewerber
Voraussetzungen
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung zum Studium an der TUM beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung.
Eine direkte Zulassung zum Studium an der TUM hängt in erster Linie davon ab, ob der im Ausland erworbene Schulabschluss mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgesetzt werden kann. Ist der Schulabschluss nicht gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, kann eine direkte Zulassung zum Studium erst nach dem Besuch des Studienkollegs und dem Ablegen der Feststellungsprüfung erfolgen. Informationen dazu erhalten Sie in der Broschüre "Studieren in Deutschland" des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
Fachbindung
Können Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren, so gilt diese Fachbindung auch für die Aufnahme eines Studiums an der TUM. Eine Bewerbung ist nur für diejenigen Studiengänge möglich, die Sie auch in Ihrem Heimatland studieren können.
Überprüfung des Abschlusses
Alle Studienbewerber, die ihre Hochschulreife an einer ausländischen Schule erworben haben, müssen eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist anfordern, bevor sie sich an der TU München bewerben. Uni-assist entscheidet nach einheitlich gültigen Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung wie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewertet wird. Da dies abhängig ist von dem Land, in dem Ihr Schulabschluss erworben wurde, gibt es hierfür keine einheitliche Regelung. Eine erste Orientierungshilfe, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der TUM als Zugangsvoraussetzung anerkannt wird, ist das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin) der ZAB.